HÄLFTESTEUERSATZ FÜR KLEINWASSERKRAFTWERKE NUR MEHR BEI INBETRIEBNAHME BIS 31.12.2018
Das Energieförderungsgesetz (EnFG) sieht vor, dass sich bei Kleinwasserkraftwerken die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ab Betriebsbeginn für die Dauer von 20 Jahren auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge ermäßigt.