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Energiekostenzuschuss II voranmelden

Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II bis 02.11.2023 voranmelden. Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt.

Energiekostenpauschale bis 30.11.2023 beantragen

Seit Mitte voriger Woche kann die Energiekostenpauschale bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen via USP (Unternehmensserviceportal) bis 30.11.2023 beantragt werden.

Energiekostenzuschuss ausgeweitet

Der Energiekostenzuschuss I wurde auf das vierte Quartal 2022 ausgeweitet. Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten die selben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.

An- und Abmeldungen von Beschäftigten, die keine EU-Bürger sind

Wir bitten Sie die An- und Abmeldungen von Beschäftigten, die keine EU-Bürger sind, in Zukunft selbst über das eAMS - Konto fristgerecht durchzuführen. Eine Sammelmeldung, wie sie von uns bisher durchgeführt wurde, ist aufgrund einer technischen Umstellung beim AMS leider nicht mehr möglich.

Nachfrist Energiekostenzuschuss

Für die Voranmeldungen zum Energiekostenzuschuss wurde eine Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 eingeräumt, d.h. in diesem Zeitraum sind weitere Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss I (Förderungszeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022) möglich.

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds

Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil lI wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und2024 von 3,9 %auf 3,7 %zu reduzieren. Voraussetzung für diese Senkung der Lohnnebenkosten ist allerdings, dass die Reduktion ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird.

November 2022 / Update 23.11.

Energiekostenzuschuss

Die Antragsfrist für die verpflichtende Voranmeldung ist um eine Woche bis zum 28.11.2022 als unabdingbare Voraussetzung für den späteren Förderantrag verlängert worden.

August 2022

Hier wichtige Informationen zu zwei ganz unterschiedlichen Themen. Mit der Bitte um Beachtung.

  • Im Falle Sie eine Teuerungsprämie an Ihre Mitarbeiter*innen auszahlen werden
  • Vermietung eines inländischen Grundstückes durch einen ausländischen Unternehmer mittels eines Betreibervertrages

Download PDF: WINNER_TOP-NEWS_08-2022.pdf

Juli 2022

Der Nationalrat hat ein weiteres Entlastungspaket („Teuerungs-Entlastungspaket“) beschlossen. Damit soll die aktuelle Teuerung durch ein Bündel an verschiedenen kurzfristigen Maßnahmen abgefedert werden. Die Eckpunkte als PDF-Download:

Download PDF: WINNER_TOP-NEWS_07-2022.pdf

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