Energiekostenpauschale bis 30.11.2023 beantragen
Seit Mitte voriger Woche kann die Energiekostenpauschale bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen via USP (Unternehmensserviceportal) bis 30.11.2023 beantragt werden.
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Seit Mitte voriger Woche kann die Energiekostenpauschale bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen via USP (Unternehmensserviceportal) bis 30.11.2023 beantragt werden.
Der Energiekostenzuschuss I wurde auf das vierte Quartal 2022 ausgeweitet. Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten die selben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
Wir bitten Sie die An- und Abmeldungen von Beschäftigten, die keine EU-Bürger sind, in Zukunft selbst über das eAMS - Konto fristgerecht durchzuführen. Eine Sammelmeldung, wie sie von uns bisher durchgeführt wurde, ist aufgrund einer technischen Umstellung beim AMS leider nicht mehr möglich.
Für die Voranmeldungen zum Energiekostenzuschuss wurde eine Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 eingeräumt, d.h. in diesem Zeitraum sind weitere Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss I (Förderungszeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022) möglich.
Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil lI wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und2024 von 3,9 %auf 3,7 %zu reduzieren. Voraussetzung für diese Senkung der Lohnnebenkosten ist allerdings, dass die Reduktion ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird.
Hier wichtige Informationen zu zwei ganz unterschiedlichen Themen. Mit der Bitte um Beachtung.
Download PDF: WINNER_TOP-NEWS_08-2022.pdf
Der Nationalrat hat ein weiteres Entlastungspaket („Teuerungs-Entlastungspaket“) beschlossen. Damit soll die aktuelle Teuerung durch ein Bündel an verschiedenen kurzfristigen Maßnahmen abgefedert werden. Die Eckpunkte als PDF-Download:
Download PDF: WINNER_TOP-NEWS_07-2022.pdf
Download PDF: WINNER_TOP-NEWS_01-2021.pdf
Download PDF: WINNER_TOP-NEWS_07-2020.pdf
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