Seit Mitte voriger Woche kann die Energiekostenpauschale bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen via USP (Unternehmensserviceportal) bis 30.11.2023 beantragt werden.
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, die Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen soll. Der Zuschuss errechnet sich aus dem Umsatz und dem ÖNACE-Code und ist eine Pauschalförderung in Höhe von € 110 bis € 2.475. Die abwickelnde Stelle ist die FFG (Forschungsförderungsgesellschaft).
Das Ansuchen auf Förderung ist von den Unternehmen selbst über das USP-Portal einzubringen, wir als Steuerberatungskanzlei können in diesem Fall gemäß Richtlinien das Ansuchen nicht stellvertretend einbringen.
Nützen Sie bitte den Selbst-Check um festzustellen, ob Sie für die Energiekostenpauschale antragsberechtigt sind.
Weitere Infos finden Sie bitte unter
energiekostenpauschale.at
Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“.