Energiekostenzuschuss
Die Antragsfrist für die verpflichtende Voranmeldung ist um eine Woche bis zum 28.11.2022 als unabdingbare Voraussetzung für den späteren Förderantrag verlängert worden.
Die Voranmeldung ist über die aws-Website von den Unternehmen selbst durchzuführen.
Der Förderantrag ist im Zeitraum von 29.11.2022 – 15.02.2023 erst nach gesonderter Mitteilung der aws (Email) zu stellen. Wir empfehlen jedenfalls die Voranmeldung durchzuführen, da diese möglicherweise auch eine Voraussetzung für weitere Förderanträge sein kann.
Die Meldung bisher:
Die Bundesregierung unterstützt energieintensive Unternehmen durch den Energiekostenzuschuss im Rahmen der Ukraine-Krieg Sonderförderungsprogramme. Die entsprechenden Förderrichtlinien liegen derzeit noch bei der EU-Kommission zur Genehmigung.
Nichtsdestotrotz startet die verpflichtende Voranmeldung als unabdingbare Voraussetzung für den späteren Förderantrag bereits am kommenden Montag (07. November 2022) über die aws Website.
Die Voranmeldung ist nur bis zum 21. November 2022 möglich und von den Unternehmen ehestmöglich durchzuführen (first come, first serve).