Der Energiekostenzuschuss I wurde auf das vierte Quartal 2022 ausgeweitet. Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten die selben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
Die Antragsfrist für die verpflichtende Voranmeldung für den EKZ I, Q 4 beginnt am 29.03.2023 und endet bereits am 14.04.2023.
Die Voranmeldung ist über die aws Website und wieder von den Unternehmen selbst durchzuführen.
Der Förderantrag selbst ist dann im Zeitraum von 17.04.2023 – 16.06.2023 erst nach gesonderter Mitteilung der aws (E-Mail) zu stellen.
Wir empfehlen jedenfalls die Voranmeldung durchzuführen.