ZUFLUSS VON EINKÜNFTEN AUS DER EINRÄUMUNG VON LEITUNGSRECHTEN AUF 2019 VERSCHIEBEN
Mit 1.1.2019 tritt ein besonderer Einkommensteuersatz iHv nur 10% für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten an Infrastrukturbetreiber in Kraft.
Mit 1.1.2019 tritt ein besonderer Einkommensteuersatz iHv nur 10% für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten an Infrastrukturbetreiber in Kraft.
Seit der Veranlagung 2016 und somit auch im Jahr 2018 können Topf-Sonderausgaben nur mehr dann abgesetzt werden, wenn ...
Spendenfreudige Privatstiftungen können für die vorstehend genannten begünstigten Spendenempfänger auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden.
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