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ZUFLUSS VON EINKÜNFTEN AUS DER EINRÄUMUNG VON LEITUNGSRECHTEN AUF 2019 VERSCHIEBEN

Mit 1.1.2019 tritt ein besonderer Einkommensteuersatz iHv nur 10% für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten an Infrastrukturbetreiber in Kraft.

TOPF-SONDERAUSGABEN AUS „ALTVERTRÄGEN“ NOCH BIS VERANLAGUNG 2020 ABSETZBAR

Seit der Veranlagung 2016 und somit auch im Jahr 2018 können Topf-Sonderausgaben nur mehr dann abgesetzt werden, wenn ...

SPENDEN VON PRIVATSTIFTUNGEN

Spendenfreudige Privatstiftungen können für die vorstehend genannten begünstigten Spendenempfänger auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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