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RÜCKERSTATTUNG VON KRANKEN-, ARBEITSLOSEN- UND PENSIONSVERSICHERUNGS-BEITRÄGEN 2015 BEI MEHRFACHVERSICHERUNG BIS ENDE 2018

Wer im Jahr 2015 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosenund Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann ...

WERBUNGSKOSTEN NOCH VOR DEM 31.12.2018 BEZAHLEN

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2018 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können.

AUFROLLUNG DER LOHNSTEUERBERECHNUNG 2018 BEIM ARBEITGEBER ANREGEN

Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
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