RÜCKERSTATTUNG VON KRANKEN-, ARBEITSLOSEN- UND PENSIONSVERSICHERUNGS-BEITRÄGEN 2015 BEI MEHRFACHVERSICHERUNG BIS ENDE 2018
Wer im Jahr 2015 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosenund Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann ...