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FAMILIENBONUS PLUS FÜR IM AUSLAND LEBENDE KINDER

Ab 1.1.2019 steht Steuerpflichtigen der Familienbonus Plus als neuer Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 E pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu.

INVESTITIONEN VOR DEM JAHRESENDE

Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2018 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabsetzung geltend machen können.

WAS SIE BEI DER STEUERPLANUNG FÜR 2018 BEACHTEN SOLLTEN

Langfristige Rückstellungen

Langfristige Rückstellungen sind mit einem fixen Zinssatz von 3,5% über die voraussichtliche Laufzeit abzuzinsen.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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