FAMILIENBONUS PLUS FÜR IM AUSLAND LEBENDE KINDER
Ab 1.1.2019 steht Steuerpflichtigen der Familienbonus Plus als neuer Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 E pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu.
Ab 1.1.2019 steht Steuerpflichtigen der Familienbonus Plus als neuer Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 E pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu.
■ Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2018 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabsetzung geltend machen können.
Langfristige Rückstellungen sind mit einem fixen Zinssatz von 3,5% über die voraussichtliche Laufzeit abzuzinsen.
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