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DIVERSES

SCHENKUNGSMELDUNG

Wir dürfen Sie daran erinnern, dass es in Österreich nach wie vor keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gibt. Übertragungen von Vermögen sind daher abgabenfrei, lediglich bei Grundstücksübertragungen wird eine Grunderwerbsteuer (gestaffelt) und die Eintragungsgebühr bei Grundbuch fällig.

Es sind jedoch Schenkungen unter Lebenden dem Finanzamt zu melden, wenn der Erwerber oder der Zuwendende im Inland ansässig sind. Ab einer Vermögensgrenze von EUR 50.000 pro Jahr zwischen Angehörigen oder EUR 15.000 innerhalb von fünf Jahren zwischen Nichtangehörigen muss die Meldung erfolgen. Die Meldung führt zu keinen Abgaben, hat nur dokumentarischen Charakter, Verstöße gegen die Meldeverpflichtung können jedoch zu Strafen führen.

Wir dürfen Sie daher bitten uns steuerfreie Schenkungen (z.B. Sparbücher, Geldüberweisungen, Wertpapierdepots) – sofern diese die Meldegrenzen (50.000,- bei Angehörigen innerhalb eines Jahres, gerechnet von Tag zu Tag) überschreiten –mitzuteilen damit wir eine verpflichtende jedoch steuerfreie Schenkungsmeldung an das Finanzamt machen können.

TESTAMENTE

Gerade am Ende des Jahres zieht man Bilanz über die Vergangenheit und richtet mit Jahreswechsel den Blick in die Zukunft. Dabei tauchen oft die Themen der eigenen Vermögensübergabe, Nachfolge und testamentarische Verfügungen auf. Wir empfehlen Ihnen von Zeit zu Zeit Ihre bisher geplanten Erbregelungen auf eventuell neue Umstände zu überprüfen und gegebenenfalls ihr bestehendes Testament anzupassen. Neben Ihrem Notar oder Rechtsanwalt als Ansprechpartner für Ihr Testament stehen Ihnen auch wir in allen erbrechtlichen und testamentarischen Fragen gerne zur Verfügung. Vor allem bei der vermögensmäßigen Darstellung und bei Bewertungsfragen sowie bei Vorbereitungen zur geordneten Übergabe von Betrieben und Gesellschaftsanteilen ist Ihr Steuerberater eine wichtige Ansprechperson.

WEBSITE

Bitte überprüfen Sie von Zeit zu Zeit ihren Internetauftritt (vor allem Website und Facebook). Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen Fragen aufgeworfen werden und Aufklärungsbedarf wegen nicht aktueller oder mangelhaft gewarteter Webauftritte besteht (z.B. Erklärungsbedarf für auf der Website beworbene entgeltliche Saunabenützung oder Radverleihgebühr ohne entsprechende Einnahmen in der Buchhaltung oder Erklärungsbedarf über auf der Website abgebildete (ehemalige) Mitarbeiter, die nicht mehr im Betrieb beschäftigt sind etc.).

 

WINNER INTERN

Durch die Pensionierungen im vergangenen Jahr haben wir wieder neue MitarbeiterInnen eingestellt, die wir Ihnen hier kurz vorstellen dürfen:

Im Juli 2019 ist die aus der Ukraine stammende Nataliya Wimberger in unsere Buchhaltungsabteilung eingetreten. Nach dem Studium der Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung in Lemberg/Ukraine ist sie 2012 nach Österreich gekommen und hat danach einschlägige Berufserfahrung gesammelt.

Die aus Saalfelden stammende Jasmina Musinovic hat im Sommer 2019 die Bundeshandelsakademie in Zell am See mit der Matura abgeschlossen und ist seit September 2019 Mitarbeiterin in der Buchhaltungsabteilung.

Eine weitere Verstärkung unseres Buchhaltungsteams ist mit Anfang November 2019 eingetreten: Kathrin Schullerer. Sie hat langjährige einschlägige Erfahrung in anderen Kanzleien vorzuweisen und ist u.a. auch deswegen eine wertvolle Verstärkung für uns.

Unser jüngster Mitarbeiter, Paul Huber aus Bruck, hat am 9. Dezember 2019 seine Arbeit in der Lohnverrechnung begonnen. Nach einer Lehre als Bürokaufmann in einer Pinzgauer Gemeinde wird er für zukünftige Aufgaben in der Personalverrechnung aufgebaut und uns in dieser Abteilung tatkräftig unterstützen.

Allen neuen MitarbeiterInnen darf ich mit ihren neuen Aufgaben Erfüllung und alles Gute in unserem WINNERTeam wünschen.

PENSIONIERUNG

Neben den Pensionierungen um den Jahreswechsel 2018/2019 mit Günter Mitteregger, Gertrude Schwaiger und Hans Hartl trat im Sommer 2019 auch unsere Stb. Claudia Nindl nach 40 Jahren ihren wohlverdienten Ruhestand an.

Claudia Nindl trat 1979 nach der Matura an der Handelsakademie in unser Unternehmen ein und absolvierte zügig die Prüfung zum Steuerberater. So war sie jahrzehntelang eine unverzichtbare Stütze im Unternehmen und bei den von ihr betreuten Klienten aufgrund der Genauigkeit und Qualität ihrer Arbeit sehr geschätzt. Auf jede Arbeit, die sie der Chefetage vorlegte, konnte man sich hundertprozentig verlassen und sicher sein, dass ein Sachverhalt, eine Rechtsfrage oder eine komplexe Bilanz gründlich recherchiert, beurteilt und erledigt wurde.

P.S.: Viele von unseren langjährigen Klienten kennen sicher noch Sofie Kolig, die jahrzehntelang in unserem Büro als Bilanziererin gearbeitet und bis vor ca. 15 Jahren noch unsere Honorarabrechnungen vorbereitet hat. Frau Kolig feierte heuer am 14. November bei guter Gesundheit ihren 99. Geburtstag. Sie lebt noch alleine in ihrer Wohnung in Zell am See und kann sich bei geistiger Frische noch an viele Anekdoten aus dem Büroalltag erinnern. Von unserer Seite noch einmal alles erdenklich Gute zum 99.!

NACHWUCHS VON MITARBEITERINNEN

Julia Flatscher hat im Juli einen Sohn geboren. Sie hat ihn auf den Namen Christian getauft und ist derzeit in Karenz.

Unser jung gebackener Steuerberater Andreas Müller ist im Oktober Vater einer Tochter geworden. Lara und die Mutter sind wohlauf.

Herzlichste Gratulation an unsere Jungeltern.

KARENZIERUNG

Mit Anfang Dezember hat uns Lisa Zotter für ihre Karenzzeit verlassen, wir hoffen auf eine baldige Wiederkehr in unser Unternehmen und wünschen vorab alles Gute und viel Freude für die bevorstehende Zeit.

BERUFLICHE WEITERBILDUNG

Erfreulicherweise sind dieses Jahr zwei unserer Mitarbeiter/innen als Steuerberater/in angelobt worden:

Katharina Deutinger im Juli 2019

Andreas Müller im November 2019

Wir gratulieren herzlich und freuen uns sehr für Katharina und Andreas. Die Absolvierung der sehr anspruchsvollen Ausbildung und letztlich deren Abschluss ist auch Ausdruck der hohen Qualität unserer Kanzlei, die damit weiter gesteigert und gefestigt wurde.

GEWINNFREIBETRAG

Als Abgeltung für die begünstigte Besteuerung des 13./14. Gehalts der Lohnsteuerpflichtigen steht allen einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen der Gewinnfreibetrag (GFB) ...

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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