STEUEROPTIMALE VERLUSTVERWERTUNG
Verrechnung von Verlustvorträgen
Vortragsfähige Verluste können bei der Körperschaftsteuer nur bis zu 75% des Gesamtbetrags der Einkünfte verrechnet werden.
Vortragsfähige Verluste können bei der Körperschaftsteuer nur bis zu 75% des Gesamtbetrags der Einkünfte verrechnet werden.
Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum.
Wenn ein Jahr geht, blicken viele Menschen zurück, bilanzieren, resümieren und planen ihre Zukunft.
In ein paar Tagen endet das zweite Jahrzehnt dieses Jahrhunderts, wir stehen vor den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts. Rückblickend betrachtet war es ein turbulenter Zeitabschnitt, gezeichnet von einer geopolitisch instabileren Zeit, einer beträchtlichen Finanzkrise vor 10 Jahren mit all ihren Auswirkungen, der Bildung neuer (Wirtschafts-)blöcke und herausfordernde Zeiten für unseren Wirtschaftsraum, die EU. Alles in allem haben wir diese 20 Jahre aber gut gemeistert.
Im politischen Österreich haben sich im vergangenen Jahr die Ereignisse überschlagen, vor einem Jahr hätte kaum jemand ernsthaft prophezeit, dass wir zum Jahreswechsel 2019/2020 eine neue Regierung, eventuell mit neuen Konstellationen, bekommen. Die von der Vorgängerregierung geplante Steuerreform ist im Ansatz auf Ibiza geblieben, eine umfangreiche Tarifreform und die Senkung des Körperschaftsteuersatzes sind wieder in weite Ferne gerückt. Als einzige Neuerungen im Jahr 2020 sind die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400,- auf € 800,-, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von € 30.000,- auf € 35.000,- und eine neue Pauschalierung für Kleinstunternehmer mit einem Umsatz von bis zu € 35.000,zu erwähnen.
Angesichts der abflauenden Konjunktur und der damit einhergehenden knapperen öffentlichen Kassen sowie der zunehmenden Forderungen nach ökologischen Veränderungen, die zwangsweise auch mit steuerpolitischen Instrumenten gelenkt werden, ist davon auszugehen, dass im nächsten Regierungsprogramm spürbar ökologische bzw. ökosoziale Ansätze in der Steuergesetzgebung zu finden sein werden.
Wir werden Sie ehestmöglich über die steuerlichen Maßnahmen einer neuen Regierung am Laufenden halten.
Ihr Dr. Martin Winner
A - 5700 Zell am See
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Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
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