Logo Winner 800px

DISPOSITION ÜBER ERTRÄGE/EINNAHMEN BZW. AUFWENDUNGEN/AUSGABEN

Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum.

EDITORIAL

Werte Klientinnen und Klienten, liebe Leser!

Wenn ein Jahr geht, blicken viele Menschen zurück, bilanzieren, resümieren und planen ihre Zukunft.

In ein paar Tagen endet das zweite Jahrzehnt dieses Jahrhunderts, wir stehen vor den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts. Rückblickend betrachtet war es ein turbulenter Zeitabschnitt, gezeichnet von einer geopolitisch instabileren Zeit, einer beträchtlichen Finanzkrise vor 10 Jahren mit all ihren Auswirkungen, der Bildung neuer (Wirtschafts-)blöcke und herausfordernde Zeiten für unseren Wirtschaftsraum, die EU. Alles in allem haben wir diese 20 Jahre aber gut gemeistert.

Im politischen Österreich haben sich im vergangenen Jahr die Ereignisse überschlagen, vor einem Jahr hätte kaum jemand ernsthaft prophezeit, dass wir zum Jahreswechsel 2019/2020 eine neue Regierung, eventuell mit neuen Konstellationen, bekommen. Die von der Vorgängerregierung geplante Steuerreform ist im Ansatz auf Ibiza geblieben, eine umfangreiche Tarifreform und die Senkung des Körperschaftsteuersatzes sind wieder in weite Ferne gerückt. Als einzige Neuerungen im Jahr 2020 sind die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400,- auf € 800,-, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von € 30.000,- auf € 35.000,- und eine neue Pauschalierung für Kleinstunternehmer mit einem Umsatz von bis zu € 35.000,zu erwähnen.

Angesichts der abflauenden Konjunktur und der damit einhergehenden knapperen öffentlichen Kassen sowie der zunehmenden Forderungen nach ökologischen Veränderungen, die zwangsweise auch mit steuerpolitischen Instrumenten gelenkt werden, ist davon auszugehen, dass im nächsten Regierungsprogramm spürbar ökologische bzw. ökosoziale Ansätze in der Steuergesetzgebung zu finden sein werden.

Wir werden Sie ehestmöglich über die steuerlichen Maßnahmen einer neuen Regierung am Laufenden halten.

Ganz herzlichst darf ich mich, auch im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihre Treue bedanken, wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und einen erfolgreichen, gesunden und schwungvollen Start in ein neues Jahrzehnt,

Ihr Dr. Martin Winner

AUTOMATISCHE BANKAUSZUGSVERBUCHUNG UND ZAHLUNGSVORSCHLÄGE FÜR EINGANGSRECHNUNGEN

Durch die Umstellung unserer Kanzleisoftware wird nun auch die Digitalisierung unserer Kanzlei forciert und umgesetzt.

Ein wesentlicher Schritt zu einer digitalen Buchhaltung ist die automatische Bankauszugsverbuchung. Bei diesem automatisierten Prozess werden die von der Bank in Form einer Datei (vorzugsweise CAMT.053-Format) zur Verfügung gestellten Daten in unser Buchhaltungsprogramm importiert. Durch Vergabe von Buchungsregeln können so viele Buchungen automatisiert eingespielt werden. Um die Daten von der Bank zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sie als Klient exportieren die Daten selbst und stellen uns diese zur Verfügung, oder

2. Ihre betrieblichen Bankkonten werden in das Multibanksystem der Kanzlei eingebunden, wir erhalten damit einen eigenen Zugriff (Leseberechtigung) zu Ihren Bankdaten und können die relevanten Bankdaten in Ihre Buchhaltung importieren.

In weiterer Folge können wir Zahlungsvorschläge auf Basis der verbuchten Eingangsrechnungen erstellen und an Sie zur Freigabe übermitteln. Diese Überweisungsvorschläge werden in das Banksystem importiert und erleichtern bzw. ersetzen so die händische Erfassung der Zahlungen. Dadurch verlagert sich teilweise die Überweisungstätigkeit von Ihnen zu uns und Sie gewinnen wieder Zeit für Ihre wesentlichen Aufgaben.

Für ausführliche Informationen, konkrete Fragestellungen und ablauforganisatorische Details stehen Ihnen Ihre jeweiligen Steuerberater oder die Leiterin unserer Buchhaltungsabteilung

Stb. Katharina Deutinger
Tel.: 06542/73424-18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

gerne zur Verfügung.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

WINNER.INFO

An-/Abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:
Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.
Copyright: Winner Steuerberatung KG
Website / Template: visuals.at