UMSATZGRENZE FÜR KLEINUNTERNEHMER
Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit.

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit.
Energieintensive Betriebe können sich auf Antrag die bezahlten Energieabgaben, die für Energieträger anfallen, die unmittelbar für den Produktionsprozess verwendet werden, rückerstatten lassen, wenn ...
Das Energieförderungsgesetz (EnFG) sieht vor, dass sich bei Kleinwasserkraftwerken die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ab Betriebsbeginn für die Dauer von 20 Jahren auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge ermäßigt.
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