WERBUNGSKOSTEN NOCH VOR DEM 31.12.2018 BEZAHLEN
Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2018 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können.

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2018 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können.
Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt.
Mit 1.1.2019 tritt ein besonderer Einkommensteuersatz iHv nur 10% für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten an Infrastrukturbetreiber in Kraft.
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