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WERBUNGSKOSTEN NOCH VOR DEM 31.12.2018 BEZAHLEN

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2018 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können.

AUFROLLUNG DER LOHNSTEUERBERECHNUNG 2018 BEIM ARBEITGEBER ANREGEN

Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt.

ZUFLUSS VON EINKÜNFTEN AUS DER EINRÄUMUNG VON LEITUNGSRECHTEN AUF 2019 VERSCHIEBEN

Mit 1.1.2019 tritt ein besonderer Einkommensteuersatz iHv nur 10% für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten an Infrastrukturbetreiber in Kraft.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
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