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GEWINNFREIBETRAG

Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu

SPENDEN AUS DEM BETRIEBSVERMÖGEN

Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen sind bis maximal 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar.

VORSTEUERABZUG BEI ANSCHAFFUNG VON ELEKTROAUTOS

Seit 1.1.2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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