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ANGLEICHUNG ARBEITER/ANGESTELLTE IM NATIONALRAT BESCHLOSSEN

Die Anpassung beginnt mit 01.07.2018 und erfolgt etappenweise bis 2021.

ENTFALL DER AUFLÖSUNGSABGABE ERST AB 01.01.2020

Die Auflösungsabgabe wird im Jahr 2018 128,00 € pro Anlassfall betragen und gilt nach wie vor bei folgenden Beendigungen des Dienstverhältnisses:

NAHE ANGEHÖRIGE BZW. FAMILIENMITGLIEDER UNBEDINGT DIENSTVERTRAG UND ARBEITSAUFZEICHNUNGEN ERSTELLEN!

Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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