NAHE ANGEHÖRIGE BZW. FAMILIENMITGLIEDER UNBEDINGT DIENSTVERTRAG UND ARBEITSAUFZEICHNUNGEN ERSTELLEN!
Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse.