FAMILIENHAFTE MITARBEIT IN BETRIEBEN
Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte mitarbeiten, stellt sich stets die Frage, ob diese Mitarbeit ein Dienstverhältnis begründet ...
Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte mitarbeiten, stellt sich stets die Frage, ob diese Mitarbeit ein Dienstverhältnis begründet ...
Bitte achten Sie auf exakteste Aufzeichnungen, da diese sowohl bei Abgabenprüfungen als auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen und Prüfungen durch das Arbeitsinspektorat unbedingt erforderlich sind!
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Sie großen Wert auf die Wartung ihrer Website legen sollten.
A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14
Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16
A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a
Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31