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ZUM ABLEBEN DES SENIORCHEFS DR. WALTER WINNER

Dr Walter Winner low

Am heurigen Nikolaustag, dem 6. Dezember, ist unser SeniorChef Walter Winner, mein geliebter und geschätzter Papa, im 87. Lebensjahr verstorben.

Wir nehmen Abschied von einem außergewöhnlichen Menschen. Mit seinem Tod verlieren wir nicht nur einen erfolgreichen Unternehmer und integren Berater, sondern vor allem einen großzügigen, neugierigen und aufgeschlossenen Philanthropen, einen wahren Humanisten. Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit und Einfühlsamkeit machten ihn nicht nur zu einem erfolgreichen Wirtschaftstreuhänder, sondern vor allem zu einem respektierten und geliebten Chef.

Sein Lebensmittelpunkt waren unbestritten seine liebe Sissi, unsere Mama, und die Familie mit fünf Kindern, allen Schwiegerkindern und 11 Enkeln. Immanenter Bestandteil seines Lebens war aber auch unsere Kanzlei, unsere Mitarbeiter und das Wohlergehen unserer Klienten.

Noch bis kurz vor seinem Tod hat er sich laufend nach den Mitarbeitern und „seinem“ Betrieb erkundigt, er war seiner Belegschaft fest verbunden und alle, die ihn noch als Chef kennenlernen durften, werden ihn als gütigen, stets freundlichen und großzügigen „Herrn Doktor“ in Erinnerung behalten. Seine Großzügigkeit erstreckte sich nicht nur auf geschäftliche Belange, sondern gerade auch auf das Wohl seiner Mitarbeiter, die er stets als Teil seines Lebens betrachtete. Unter seiner Führung wurde die Steuerberatungskanzlei nicht nur zu einer großen Kanzlei in der Region, sondern auch zu einem Ort, an dem gegenseitige Wertschätzung, Menschlichkeit und Zusammenhalt im Vordergrund standen.

Walter Winner wurde am 25. Juni 1937 als erstes von sechs Kindern in Maishofen geboren. Seine Eltern Emma Winner, geb. Neumayr, und Wilhelm Winner betrieben eine Landwirtschaft, einen Gemischtwarenhandel und den im Jahr 1932 gegründeten Steuerberatungsbetrieb. Nach dem Besuch der Volksschule in Maishofen besuchte er die Hauptschule in Zell am See. Auf Grund seiner sehr guten schulischen Leistungen durfte er die Mittelschule in Salzburg besuchen und dort maturieren.

Sein anschließendes Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Innsbruck schloss er 1961 mit dem Doktorat ab. Im Sommer 1961 ist er in die Steuerberatungskanzlei meines Opas, Wilhelm Winner, eingetreten und legte 1964 die Steuerberaterprüfung ab. Die Kanzlei beschäftigte damals drei Mitarbeiter. Durch den stürmischen Wirtschaftsaufschwung wurden rasch Mitarbeiter und Räumlichkeiten aufgestockt, um die nachgefragten Dienstleistungen für den schnell wachsenden Klientenstock erfüllen zu können.

Nach seiner Heirat mit der Lienzerin Sissi Winner, geb. Benedikt, im Jahre 1962 zog er nach Zell am See, erwarb hier im Jahre 1968 ein geeignetes Grundstück und begann darauf ein modernes Kanzleigebäude zu errichten. Am 1.August 1969 ist sodann das Steuerberatungsbüro von Maishofen nach Zell am See in die Saalfeldnerstraße 14 übersiedelt. Die Entwicklung im Unternehmen ging weiterhin kräftig nach oben, sodass bereits nach neun Jahren das ursprünglich mit „Reserve“ ausgestattete Raumangebot wieder viel zu klein war und das bestehende Bürogebäude daher um eineinhalb Stockwerke aufgestockt werden musste.

Die Kanzlei hatte inzwischen einen derartigen Umfang angenommen, dass die Verantwortung für einen Befugnisträger zu groß wurde. So wurde mit Herrn Anton Wieser, der in dieser Kanzlei seine Ausbildung zum Steuerberater absolviert hat, am 1.Januar 1976 eine Kanzleigemeinschaft gegründet.

Im Jahre 1989 legte mein Vater zusätzlich die Prüfung zum beeideten Wirtschaftsprüfer ab. Im Jahr 2002 zog er sich aus der operativen Geschäftsführung zurück, blieb jedoch der Kanzlei noch jahrelang mit seiner Erfahrung und seiner geschätzten Beratertätigkeit erhalten.

Unser Senior-Chef war neben seiner Hauptbeschäftigung als Steuerberater über zehn Jahre als Finanzreferent und Obmann im Tourismusverband Zell am See tätig, unter seiner Federführung wurde die heutige Zell am See – Kaprun Tourismus GmbH gegründet.

Jahrzehntelang war Papa auch im kulturellen Bereich in der Stadtgemeinde mit vielen Vereinen und Initiativen tätig, stand dem Pfarrkirchenrat jahrzehntelang vor und engagierte sich maßgeblich für die Renovierung der Stadtpfarrkirche von Zell am See im Jahr 1975 und die Anschaffung der Zeller Orgel. Seine Kraft fand er in seiner Familie, seinem Glauben und vor allem in seinen heiß geliebten Bergen.

Obwohl er in seinen Werten und Ansichten gefestigt und überzeugt war, war sein stetes Interesse, seine Neugierde und Aufgeschlossenheit Neuem gegenüber, bemerkenswert. Auch im hohen Alter zeigte er stets Interesse an neuen Ideen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen. Seine Offenheit gegenüber Innovationen trug dazu bei, dass auch unsere Kanzlei stets am Puls der Zeit blieb.

Er war wohl ein „großer Zeller“, ein wunderbarer Mensch. Mit seinem Tod verliert unser Unternehmen nicht nur einen Seniorchef, sondern einen Mentor, Freund und wertvollen Menschen. Sein Erbe wird in unserer Erinnerung und in den Werten, die er in unserer Steuerberatungskanzlei verankert hat, weiterleben.

Möge er in Frieden ruhen.

Pfiat´ di Gott Papa!

 

EDITORIAL

Werte Klientinnen und Klienten, liebe Leserinnen und Leser!

Traurig, wegen des Ablebens unseres Seniorchefs, aber auch dankbar, darf ich auf das Jahr 2023 zurückblicken. Es war für uns ein Jahr voller Herausforderungen, aber auch geprägt von gemeinsamen Erfolgen und positiven Entwicklungen. In meinem und im Namen meines Teams darf ich mich vorab herzlich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit bedanken.

Wir haben in unserer Kanzlei wieder neue Mitarbeiter:innen einstellen dürfen, eine Bereicherung in jeder Form, mehr dazu ist im Bereich Winner Interna zu lesen. Auch 2023 war unsere Kanzlei neben den laufenden Arbeiten mit der restlichen Abwicklung von CoronaFörderungen, der Aufarbeitung des pandemiebedingten Arbeitsrückstandes sowie der Erledigung der zunehmenden bürokratischen Auflagen gefordert. Die letzten Wochen waren wieder geprägt von einer fast überfallsartig eingeführten Abwicklung des Energiekostenzuschusses. Trotz unzumutbarer Regelungen und eines viel zu kurz angesetzten Zeitrahmens für die Beantragung konnten wir Dank unserer Mitarbeiter:innen auch diese zusätzliche Arbeitsbelastung bewältigen und alle Energiekostenzuschüsse fristgerecht einreichen.

Neben den Anforderungen an unseren Berufsstand und die unter Zeitdruck abzuwickelnden Tätigkeiten beschäftigen uns – und wohl auch Sie – die weltpolitischen Veränderungen. All die Konflikte, Krisen und Kriege sind an keinem von uns spurlos vorüber gegangen. Eine Entschleunigung, Besinnung auf wesentliche Werte und vor allem ein friedlicheres 2024 wären nicht unbescheidene aber schöne Wünsche an das Christkind.

Trotz alledem denke ich aber, dass wir uns glücklich und froh schätzen dürfen und das Positive nicht aus den Augen verlieren sollen. Wir dürfen in einem sehr wohlhabenden, wunderschönen und friedlichen Land leben. Dessen sollten wir uns immer wieder bewusst werden, da es nicht selbstverständlich ist. Daran arbeiten, das friedliche Zusammenleben auch im Kleinen aktiv zu fördern, wäre auch ein Wunsch für Weihnachten.

Im kommenden Jahr erwarten uns nach jetzigem Wissensstand keine wesentlichen steuerlichen Neuerungen, es steht uns ein „Super-Wahljahr“ bevor. Ich hoffe, dass die Wahlauseinandersetzungen sachlich und nicht unerträglich schmutzig werden. Vor allem hoffe ich 2024 darauf, dass wir nächstes Jahr um diese Zeit wieder eine stabile fachkundige Regierung in Österreich haben, wir über ihre Pläne und Vorhaben aus steuerlicher Sicht berichten dürfen und für Sie alle Neuerungen beratend bestmöglich umsetzen dürfen.

Die Weihnachtszeit ist auch eine besondere Gelegenheit innezuhalten und Dankbarkeit auszudrücken. Mein Dank gilt heuer wieder besonders unseren Mitarbeiter:innen, ohne sie wäre unser Betrieb nichts. Ihr Einsatz, ihre Treue und Loyalität, ist nicht selbstverständlich. Umso mehr weiß ich das zu schätzen und darf mich bei allen dafür herzlichst bedanken.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen erfolgreichen Start in ein gesundes und friedvolles neues Jahr.

Dr. Martin Winner

 

AKTUELLES

INFLATIONSANPASSUNG FÜR 2024

Die inflationsangepassten Beträge für 2024 sind im Vergleich zu 2023 um 6,6% höher. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Laut der Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz 2024 werden – zur Berücksichtigung des weiteren Drittels – zudem u.a. die ersten vier Progressionsstufen angepasst.

Die inflationsangepasste Einkommensteuer wird daher ab 1.1.2024 betragen:
 

2023   2024  
Einkommen in € Steuersatz Einkommen in € Steuersatz
die ersten 11.693 0% die ersten € 12.816 0%
11.693 bis 19.134 20% € 12.816 bis € 20.818 20%
19.134 bis 32.075 30% € 20.818 bis € 34.513 30%
32.075 bis 62.080 41% € 34.513 bis € 66.612 40%
62.080 bis 93.120 48% € 66.612 bis € 99.266 48%
93.120 bis 1 Mio 50% € 99.266 bis € 1 Mio 50%

Ebenfalls angepasst werden ua folgende Beträge:

  • Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag mit 1 Kind € 572 (€ 520), mit 2 Kindern € 774 (€ 704) und für jedes weitere Kind € 255 (€ 232);
  • Verkehrsabsetzbetrag € 463 (€ 421), erhöhter VA bei Anspruch auf Pendlerpauschale bis € 798 (€ 726), Zuschlag zum VA bis € 752 (€ 684) jeweils mit Einschleifregelung;
  • Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag) € 954 und erhöhter PAB € 1.405, jeweils mit Einschleifregelung;
  • Unterhaltsabsetzbetrag € 420 jährlich (€ 372);
  • Angepasst wird auch die Erstattung des Alleinverdienerund Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus;
  • Veranlagungsgrenze bei Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte wird erhöht auf € 12.816 (€ 11.693);

WEITERE ENTLASTUNGSMASSNAHMEN IM PROGRESSIONSENTLASTUNGSGESETZ 2024

Zwei Drittel des Inflationsvolumens werden automatisch angepasst. Der Bundesregierung obliegt es, das verbliebene Drittel für weitere Entlastungsmaßnahmen einzusetzen. Die nunmehr vorliegende Regierungsvorlage zum Progressionsanpassungsgesetz 2024 legt den Fokus der Entlastung auf

  • niedrige und mittlere Einkommen;
  • Schaffung von Leistungsanreizen für Arbeitskräfte;
  • Kinder und Familien.

Konkret sind für 2024 ua folgende Maßnahmen vorgesehen:

Der Kindermehrbetrag, eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen, wird auf € 700 (bisher € 550) angehoben und kann auch neben dem Bezug von Wochengeld zustehen.

Kinderbetreuungskosten: Tätigt ein Arbeitnehmer Ausgaben für die Betreuung von Kindern (bis zum 14. Lebensjahr) für eine Kinderbetreuungseinrichtung bzw eine qualifizierte Kinderbetreuung und ersetzt ihm der Arbeitgeber diese Kosten, ist dieser Ersatz bis zu € 2.000 pro Jahr steuerfrei.

Stellt der Arbeitgeber einen kostenfreien Betriebskindergarten zur Verfügung, ist dafür auch dann kein Sachbezug anzusetzen, wenn betriebsfremde Kinder den Kindergarten besuchen. Das war bislang schädlich.

Begünstigung von Überstunden: In den Jahren 2024 und 2025 können Zuschläge für 18 Überstunden im Monat bis zu € 200 pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden.

Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit wird auf € 400 (€ 360) angehoben.

Das bisher nur bis Ende 2023 geltende Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer wird nunmehr dauerhaft zustehen.

Der Gewinnfreibetrag wird in allen Stufen erhöht und maximal € 46.400 (bisher € 45.950) betragen. Der Grundfreibetrag steht dann für Gewinne bis € 33.000 (bisher € 30.000) zu.

DIE WICHTIGSTEN SV-WERTE FÜR 2024

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2024 liegen (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl) bereits vor.

Hier der Ausblick auf die wichtigsten Werte
 

   2024 in €  2023 in €
 Höchstbeitragsgrundlage    
 laufende Bezüge täglich  202,00  195,00
 laufende Bezüge pm  6.060,00  5.850,00
 Sonderzahlung pa  12.120,00  11.700,00
 freie Dienstnehmer ohne SZ pm  7.070,00  6.825,00
 Geringfügigkeitsgrenze pm  518,44  500,91
 Grenzwert Dienstgeberabgabe (DGA), pm  777,66  751,37

DER REPARATURBONUS IST ZURÜCK

Die grundsätzlich positive Initiative der Förderung von Reparaturen aus dem Jahr 2022 wurde nach Bekanntwerden von Betrugsverdachtsfällen gestoppt und nun wieder mit einem geänderten Procedere aktiviert.

Gefördert werden weiterhin 50% der Reparaturkosten für Elektrogeräte aus dem Bereich Haushalt, Freizeit und Garten (z.B. Handy, Laptop, Nähmaschine, Geschirrspüler, Rasenmäher) bis maximal € 200 pro Reparatur. Der Konsument muss zunächst auf der Website reparaturbonus.at seine Daten eingeben und den Reparaturbon herunterladen, der dann beim Fachbetrieb anlässlich der Reparatur vorzuweisen ist. Dort ist die Rechnung zunächst in voller Höhe zu begleichen. Der Fachbetrieb reicht die gesammelten Reparaturboni bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein, die die Förderaktion abwickelt. Nach Überprüfung durch die KPC erhält der Konsument den Bonus im Folgemonat auf sein Bankkonto überwiesen.

HINWEIS

Um die Lesbarkeit der durchaus komplexen Inhalte zu erhöhen, haben wir bewusst von einer genderkonformen Schreibweise Abstand genommen. Die gewählten Begriffe gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann, noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

 

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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