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STEUERTIPPS FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN

SONDERAUSGABEN NOCH 2023 BEZAHLEN

Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

Ohne Betragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensions¬versicherung absetzbar. Einmalzahlungen können auf Antrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag

Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind bestimmte Renten (zB. Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuer-beratungskosten. Kirchenbeiträge (auch wenn sie an vergleichbare Religionsgesellschaften in der EU/EWR bezahlt werden) sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von € 400 absetzbar.

Spenden als Sonderausgaben

Folgende Spenden können steuerlich als Sonderausgaben/ Betriebsausgaben abgesetzt werden:

  • Spenden für Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben an bestimmte Einrichtungen sowie Spenden an bestimmte, im Gesetz taxativ aufgezählte Organisationen, wie zB Museen, Bundesdenkmalamt und Behindertensportdachverbände.
  • Spenden für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für die Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen.
  • Spenden an Organisationen, die sich dem Umwelt-, Naturund Artenschutz widmen, Tierheime, freiwillige Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände und die Internationale AntiKorruptions-Akademie (IACA), allgemein zugängliche Präsentation von Kunstwerken etc.

Die meisten begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und werden auf der Homepage des BMF (bmf.gv.at/Service/allg/spenden) veröffentlicht. Bestimmte österreichische Museen, das Bundesdenkmalamt, Universitäten und ähnliche Institutionen sowie die freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sind von der Registrierung ausgenommen.

TIPP

Spenden, Kirchenbeiträge oder Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung werden für das Jahr 2023 nur mehr auf Grund der elektronisch übermittelten Daten der Empfängerorganisationen bei Ihrer (Arbeitnehmer) Veranlagung berücksichtigt.

Die Spenden an alle begünstigten Spendenempfänger sind innerhalb folgender Grenzen absetzbar:

  • Als Betriebsausgaben können Spenden bis zu 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres abgezogen werden.
  • Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10% des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden.

Öko-Sonderausgabenpauschale

Seit dem Jahr 2022 sind die Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden und der Ersatz von fossilen durch klimafreundlichere Heizsystemen begünstigt.

Wurden Kosten für die thermische Sanierung von € 4.000 bzw. von € 2.000 bei Heizkesseltausch (nach Abzug aller Förderungen) überschritten, so steht im Jahr 2023 das Öko-Sonderausgabenpauschale von € 800 bzw von € 400 zu. Die restlichen Aufwendungen werden auf die kommenden 4 Jahre aufgeteilt. Dieses spezielle Sonderausgabenpauschale kann im Jahr 2023 allerdings nur dann geltend gemacht werden, wenn der zu Grunde liegende Förderantrag noch im Jahr 2023 eingebracht wird.

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN NOCH 2023 BEZAHLEN

Voraussetzung für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass nachweislich eine Krankheit vorliegt, die durch die Behandlung eine Linderung oder Heilung erfährt. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, Betreuung, Ausgaben für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte und Aufwendungen für Heilbehelfe wie Zahnersatz, Sehbehelfe einschließlich Laserbehandlung zur Verbesserung der Sehfähigkeit, Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen und Bruchbänder. Steuerwirksam werden solche Ausgaben erst dann, wenn sie insgesamt einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt (der maximal 12% des Einkommens beträgt) übersteigen.

TIPP

Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zB. Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar. Bedingt durch das vermehrte Auftreten von Unwettern im Jahr 2023 sind außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden besonders zu beachten. Zu Katastrophenschäden zählen Kosten für die Beseitigung unmittelbarer Katastrophenschäden, die Kosten für Reparatur und Sanierung von beschädigten Gegenständen sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände.

TIPP

Krankheitskosten sind grundsätzlich von der erkrankten Person selbst zu tragen, wobei der erkrankten Person ein steuerfreies Existenzminimum von € 11.693 bleiben muss. Daher können Krankheitskosten vom (Ehe-)Partner übernommen und abgesetzt werden, wenn ohne Übernahme der Kosten das Einkommen des erkrankten (Ehe-)Partners unter das steuerliche Existenzminimum fallen würde.

WERTPAPIERVERLUSTE REALISIEREN

Für Gewinne von Verkäufen von sogenanntem „Neuvermögen“ im Jahr 2023 fällt die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5% an. Zum „Neuvermögen“ zählen alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle anderen ab dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate). Seit dem Jahr 2023 zählen auch erworbene Kryptowährungen, welche nach dem 31.3.2021 erworben wurden, zum „Neuvermögen“. Erträgnisse daraus sind mit Erträgen anderer Kapitalanlagen verrechenbar.

TIPP

Verluste aus der Veräußerung dieser dem „Neuvermögen“ zuzurechnenden Kapitalanlagen können nicht nur mit Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit zB. Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden.

TIPP

Wenn Sie bei verschiedenen Banken Wertpapierdepots oder zB. mit Ihrer Ehefrau ein Gemeinschaftsdepot haben, müssen Sie Bescheinigungen über den Verlustausgleich anfordern. Im Rahmen der Steuererklärungen können Sie dann eventuell bei einem Wertpapierdepot nicht verwertete Verluste mit den positiven Einkünften aus dem anderen Wertpapierdepot ausgleichen.

AUS DER LOHNVERRECHNUNG: DAUERBRENNPUNKT GPLB PRÜFUNG

Unsere Erfahrung in letzter Zeit hat gezeigt, dass es bei sogenannten Sachbezügen immer öfter zu Nachforderungen kommt:

Sachbezug PKW

Werden Kraftfahrzeuge aus dem Betriebsvermögen auch privat genutzt, sei es vom Geschäftsführer oder vom Dienstnehmer, ist ein Sachbezug anzusetzen, dabei reicht schon die Möglichkeit zur privaten Verwendung aus.

Wird das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt, muss diese Tatsache belegt und bewiesen werden. Dazu sollte ein schriftliches Verbot zur Privatnutzung vorliegen und es muss in jedem Fall ein lückenloses Fahrtenbuch geführt werden.

Wird das Fahrzeug hingegen auch privat verwendet – dazu zählen auch Fahrten Wohnung-Betrieb – ist zwingend ein Sachbezug anzusetzen.

Für die Ansetzung eines halben Sachbezuges (privat gefahrenen Kilometer max. 6000 km pro Jahr) muss unbedingt ein lückenloses Fahrtenbuch geführt werden.

Sachbezug Elektrofahrzeuge

Momentan ist für elektrisch betriebene und somit emissionsfreie Kraftfahrzeuge ein Sachbezug von Null anzusetzen.

Allerdings kann sich ein Sachbezug für Kostenzuschüsse im Bereich zur Errichtung von e-Ladestationen oder bei Zuschüssen für das Laden von e-Autos ergeben.

Sachbezug Wohnung

Kann eine vom Betrieb zur Verfügung gestellte Wohnung kostenfrei genutzt werden, muss hierfür ein Sachbezug angesetzt werden.

ACHTUNG: Das kann auch zum Thema bei Wohnungen bis zu 30m² im Saisonbereich werden, da sich Dienstnehmer immer öfter dort zum Hauptwohnsitz anmelden und die Wohnung dauerhaft genutzt wird – diese Konstellation führt daher auch zu einem Sachbezug von Kleinstwohnungen.

WICHTIG: Zeitaufzeichnungen für alle Dienstnehmer sind mittlerweile bei jeder Prüfung vorzulegen, bitte daher unbedingt zeitnahe und lückenlose Aufzeichnungen führen!!

Bitte wenden Sie sich gerne an unsere Spezialisten in der Lohnverrechnung der WINNER Steuerberatung KG und stellen Sie so sicher, dass Sie rechtlich auf einem sicheren Weg sind.

WINNER INTERN

NEUE MITARBEITER:INNEN IN UNSERER KANZLEI

Im Verlauf des Jahres 2023 konnten wir sechs qualifizierte und engagierte Mitarbeiter:innen in unserem Team willkommen heißen, die dazu beitragen werden, unser Service und unseren Betrieb weiter zu verbessern.

Hier sind einige kurze Vorstellungen unserer neuen Teammitglieder

Im Jänner hat Christoph Burgschwaiger als Quereinsteiger in der Personalverrechnung begonnen und bereits im November die Personalverrechnerprüfung mit Bravour gemeistert. Dazu darf ich noch einmal herzlich gratulieren, wir freuen uns, dass sich Christoph in sein neues Aufgabengebiet so gut eingearbeitet hat und wir einen wertvollen Mitarbeiter gewonnen haben.

Mit viel Erfahrung und Fachwissen haben im Juli Elisabeth Raminger und im August Maria Ebser bei uns ihr Dienstverhältnis begonnen. Elisabeth Raminger ist eine erfahrene Buchhalterin und verfügt über jahrelange Expertise aus ihrer Tätigkeit bei der Steuerberatungskanzlei des pensionierten und von uns sehr geschätzten Kollegen Christian Moser. Maria Ebser ist geprüfte Bilanzbuchhalterin und verfügt über profundes Fachwissen und über eine erfolgreiche Ausbildung zum Master in Taxmanagement am FH Campus Wien. Beide Mitarbeiterinnen unterstützen unser Team in Saalfelden und sind eine große fachliche Stütze unseres Unternehmens.

Mit Anfang August hat nach Ihrem Schulabschluss Anna-Lena Jankulik aus Schüttdorf bei uns in der Buchhaltungsabteilung zu arbeiten begonnen. Ebenso ist als Quereinsteigerin, jedoch mit absolvierter Ausbildung im Bereich der Buchhaltung mit 1. September Christine Gruber aus Thumersbach in unser Unternehmen eingetreten. Beide Kolleginnen unterstützen tatkräftig unser Buchhaltungsteam in Zell am See.

Mitte Oktober hat Johanna Zach aus Schüttdorf ihren Dienst angetreten, Johanna absolviert momentan die Ausbildung zur Buchhalterin, unterstützt daher unser Team in der Buchhaltung und wird auch unserer Verwaltung unter die Arme greifen.

Ich wünsche Christoph, Elisabeth, Maria, Anna-Lena, Christine und Johanna einen guten Start in unserem Unternehmen, viel Freude an der verantwortungsvollen Tätigkeit und ein angenehmes und erfüllendes Arbeiten in unserem Team. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sie eine lange und erfolgreiche Karriere bei uns haben werden.

Neben ständigem Nachwuchs an Mitarbeiter:innen ist für den Erfolg und den gesicherten Fortbestand unseres Unternehmens auch die laufende Aus- und Fortbildung aller Kanzleizugehörigen wichtiger Bestandteil. Wir investieren jährlich über € 40.000,- in Fachkurse, Prüfungen und Fachliteratur für unsere Mitarbeiter:innen und Berufsangehörigen, zum Vorteil der Qualität unserer Kanzlei und der Ihnen angebotenen Dienstleistungen.

Allen Mitarbeiter:innen, die im letzten Jahr Fachprüfungen oder Teilabschnitte Ihrer Ausbildungen bestanden haben, darf ich auch an dieser Stelle noch einmal herzlich dazu gratulieren. Ich unterstütze jede facheinschlägige Ausbildung sehr gerne, da diese nicht nur der Qualität unseres Betriebes nutzt, sondern – und vor allem – für die persönliche Entwicklung und die Karriere ein wichtiger Baustein ist.

 

EDITORIAL

Werte Klientinnen und Klienten, liebe Leserinnen und Leser!

Am 1. Dezember 1932, also fast genau vor 90 Jahren, hat mein Großvater Wilhelm Winner in Bruck (damals noch Bruck im Pinzgau – die Großglocknerstraße war noch nicht erbaut) den Grundstein für unsere Kanzlei gelegt und ein Büro für „Buchhaltungs-, Organisations- und Vervielfältigungsarbeiten“ gegründet. Das Berufsbild des Steuerberaters hat es in Österreich noch nicht gegeben. Mein Opa hat auf dem Gebiet des Rechnungswesen und der Beratung in kaufmännischen Angelegenheiten Pionierarbeit im Pinzgau und den benachbarten Bezirken geleistet.

 

Buero Grossvater Konzession Werbeschreiben 1932

 

Die Gründung unserer Kanzlei vor neunzig Jahren, in einer Zeit, in der die Weltwirtschaft am Boden lag, die von einer der schwersten Wirtschaftskrisen mit Rezession und hoher Arbeitslosigkeit heimgesucht wurde und von höchst unsicheren Zukunftsperspektiven gekennzeichnet war, gebührt höchste Anerkennung.

In seinem ersten Werbeschreiben (Bild oben rechts), sozusagen die Erstausgabe dieser Steuerberater-Info, schrieb mein Großvater:

Werbeschreiben Ausschnitt

Wie modern und zeitlos die damaligen Ansichten sind, verblüfft immer wieder.

Den Schritt in die Selbständigkeit hat mein Opa sicher gut überlegt, er musste vor allem auch aus hehren Motiven wie Mut, Zuversicht, Veränderung und letztendlich doch positiven Zukunftsperspektiven geprägt gewesen sein. Die Auswirkungen der dunklen Wolken, die über Europa aufzogen und in der Nazi-Diktatur und den Schrecken des II. Weltkrieges endeten, konnte vor 90 Jahren kaum jemand voraussehen.

Auch wenn die damaligen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durchwegs andere als heute waren, so leben auch wir momentan in einer unsicheren Zeit. Die Herausforderungen der letzten Jahre wurden verstärkt durch die hohe Inflation, die Energiepreissteigerungen und die Vorzeichen einer nahenden Rezession. Es sind Zeiten des Umbruchs, einer sich ändernden Weltordnung und eine Phase des Wandels, die Veränderungen bringen wird.

Angst ist hier meines Erachtens fehl am Platz, wir sollten die Chancen für ein besseres und nachhaltigeres Wirtschaften nutzen, die Sorgen ernst nehmen aber nicht in Pessimismus verfallen. Vielleicht sind es gerade die Werte und Motive, die meinen Opa bewogen haben, sich 1932 selbständig zu machen, jene Werte, die uns heute Zuversicht und Optimismus geben sollen. Ich bin im guten Glauben, dass wir gemeinsam die großen Herausforderungen meistern werden, die vor uns stehen.

Mein Dank gilt heuer wieder besonders unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach wie vor mit den Auswirkungen der wirtschaftlichen COVID-Hilfsmaßnahmen gefordert und beschäftigt waren und diese zusätzlichen Serviceleistungen neben der laufenden Arbeit bravourös gemeistert haben.

Ganz herzlich darf ich mich auch für Ihre Treue bedanken. Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten, frohe Festtage und viel Glück, Gesundheit und Frieden für 2023.

Dr. Martin Winner

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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