Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinns, aber maximal € 45.350 pro Jahr.
Keine ausgleichsfähigen Verluste bei kapitalistischen Mitunternehmern mehr
Beachten Sie bei Ihrer Steuerplanung 2016, dass im heurigen Jahr bei natürlichen Personen Verluste als kapitalistische Mitunternehmer nicht mehr ausgleichsfähig sind,