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Ausweitung der Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz nicht mehr als € 30.000 (netto) im Jahr beträgt.

Neue Befreiung für Aushilfskräfte befristet für 2017-2019

Ab 1.1.2017 können Einkünfte für Aushilfskräfte steuerfrei ausbezahlt werden, für den Dienstgeber entfallen auch die Lohnnebenkosten

Mindestangabenmeldung via ELDA

Alle Dienstgeber müssen neu eintretende Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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