NAHE ANGEHÖRIGE BZW. FAMILIENMITGLIEDER UNBEDINGT DIENSTVERTRAG UND ARBEITSAUFZEICHNUNGEN ERSTELLEN!
Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse.
Sind Lehrlinge in Lehrlingsheimen untergebracht, so muss der Lehrberechtigte derzeit gemäß § 9 Abs 5 BAG die Differenz zwischen den Internatskosten (Unterbringung und Verpflegung) und der (Brutto-)Lehrlingsentschädigung ersetzen,