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MUTTERSCHUTZVERORDNUNG – NEU AB 1.1.2018

Durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz wird das Verfahren für die vorzeitige Freistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen von der Arbeit („vorzeitiger Mutterschutz“) ab 1.1.2018 vereinfacht,

SONDERAUSGABEN

Beachten Sie bitte für die Berücksichtigung von Sonderausgaben im Jahr 2017:

AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN NOCH 2017 BEZAHLEN

Voraussetzung für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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