Logo Winner 800px

Werbungskosten noch vor dem 31.12.2016 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2016 bezahlt werden, damit sie heuer noch

Arbeitnehmerveranlagung 2011 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2011 beantragen

Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie

Außergewöhnliche Belastungen noch 2016 bezahlen

Voraussetzung für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

WINNER.INFO

An-/Abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:
Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.
Copyright: Winner Steuerberatung KG
Website / Template: visuals.at