Ab 1. November 2018 wurde der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wieder auf 10% gesenkt (in der Zeit zwischen 1.5.2016 bis 31.10.2018: 13%).
Ist der Preis für ein Frühstück im Beherbergungsentgelt enthalten, fallen dann dafür ebenfalls nur 10% Umsatzsteuer an.