Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte mitarbeiten, stellt sich stets die Frage, ob diese Mitarbeit ein Dienstverhältnis begründet ...
(mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen) oder ob diese Mitarbeit bloß familienhafte Mithilfe darstellt.
Folgende Kriterien sind für die Beurteilung der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, maßgebend:
- Verwandtschaftsgrad
- Ausmaß und Häufigkeit der Tätigkeit
- Rahmenbedingungen der Tätigkeit
- Getroffene Vereinbarung
Weiterführende Detailinformationen zu diesem Thema sowie das Musterformular zur Vereinbarung einer familienhaften Mitarbeit entnehmen Sie bitte unserer Website unter dem Menüpunkt WINNER.INFO oder unter „DOWNLOADS