Bitte achten Sie auf exakteste Aufzeichnungen, da diese sowohl bei Abgabenprüfungen als auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen und Prüfungen durch das Arbeitsinspektorat unbedingt erforderlich sind!
Es gibt nochmals verschärfte Strafbestimmungen bei nicht oder nicht korrekt geführten Aufzeichnungen!
Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten in der Lohnverrechnungsabteilung.