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VORTEILE DER E-MOBILITÄT

Investitionen in die Elektromobilität wurden seit dem Jahr 2023 durch die Einführung des Investitionsfreibetrags attraktiver gemacht. Die E-Mobilitätsförderungen wurden im Jahr 2025 stark eingeschränkt und gelten im Jahr 2025 sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich nur noch für E-Zweiräder und E-Ladeinfrastruktur. Ebenfalls wurde ab dem 1.4.2025 die motorbezogene Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge eingeführt. Trotz dieser Einschränkungen sind Elektrofahrzeuge steuerlich immer noch dem Verbrennungsmotor vorzuziehen. Folgende Vorteile können die Elektrofahrzeuge (CO2-Emissionswert von 0 g/km) gegenüber den herkömmlichen, mit Verbrennungsmotoren betriebenen Fahrzeugen für sich verbuchen:

Vorsteuerabzugsfähigkeit

Der volle Vorsteuerabzug steht allerdings nur bei Anschaffungskosten des Pkw bzw. des Kraftrads bis maximal € 40.000 brutto zu. Zwischen € 40.000 und € 80.000 brutto gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu.
Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht von den Begünstigungen der reinen Elektroautos umfasst.

Berechtigt der E-Pkw zum Vorsteuerabzug,

gelten einkommensteuerlich nur Anschaffungskosten bis € 33.333 als angemessen, es kann also nur dieser Betrag über die AfA abgeschrieben werden. Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000 und steht daher kein Vorsteuerabzug zu, gelten einkommensteuerlich Anschaffungskosten von €  40.000 als angemessen.

Die laufenden Kosten,

wie z.B. Stromkosten und die Kosten für Stromabgabestellen, sind unabhängig von den Anschaffungskosten voll vorsteuerabzugsfähig.

NEU - E-Mobilitätsförderung: Im Jahr 2025 wird die Förderung für die Anschaffung von Elektro-Zweiräder für Betriebe und Private (E-Moped, E-Motorrad) angeboten. Die Förderung beträgt zwischen € 950 und € 2.300 (je nach angeschafftem Kraftrad). Hybridfahrzeuge werden nicht gefördert. Des Weiteren wird die E-Ladeinfrastruktur ebenfalls gefördert. Im betrieblichen Bereich wird öffentlich zugängliche sowie nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert. Intelligente Ladekabel sowie mobile Wallboxen sind dabei nicht umfasst. Die Förderhöhe rangiert hier zwischen € 400 und € 22.500. Im privaten Bereich hingegen werden alle Arten von Ladeinfrastruktur gefördert (inklusive mobile Infrastruktur wie z.B. intelligente Ladekabel). Die Förderung für Private beträgt hier allerdings nur zwischen € 400 und € 1.500.

Degressive Abschreibung

Elektrofahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 g/km genießen die Vorteile der degressiven Abschreibung (siehe Punkt 1.1).

Keine NoVA

Da die NoVA anhand des CO2-Ausstoßes berechnet wird, sind Elektrofahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 g/km gänzlich davon befreit.

Kein Sachbezug

Für Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt kein Sachbezug an.

Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrags

von 15 % (bzw. 22 % ab 1.11.2025 und bis zum 31.12.2026) der (steuerlich angemessenen) Anschaffungskosten.

 

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