Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben (z.B. Akontozahlungen auf Wareneinkäufe, Mieten 2026 oder GSVG-Beitragsnachzahlungen für das Jahr 2025) und Verschieben von Einnahmen in das Folgejahr ihre Einkünfte steuern. Dabei ist aber zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (z.B. durch Einräumung eines längeren Zahlungsziels) und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
NEU Diese Dispositionen sind 2025 besonders interessant, da 2026
• die jährliche Valorisierung der Tarifgrenzen (2026 nur 2/3 der Inflation) und
• die Erhöhung der Basispauschalierung
anstehen.
TIPP
Diese Valorisierung führt in aller Regel dazu, dass Ausgaben (sofern mit Gewinnen verrechenbar) im Jahr 2025 getätigt bzw. Einnahmen möglichst im Jahr 2026 erzielt werden sollten. Diesmal ist die Verschiebung der Einnahmen in das Folgejahr besonders für pauschalierende Unternehmer interessant, da sich der Pauschalierungssatz im Jahr 2026 auf 15 % erhöht.

