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SPLITTER

ANGLEICHUNG DER KÜNDIGUNGSFRISTEN ARBEITER AN ANGESTELLTE ERST AB 1.7.2021

Die geplante Harmonisierung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern mit jenen für Angestellte ab dem 1. Jänner 2021 ist auf 1.7.2021 verschoben worden. Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Kollektivverträgen diesbezügliche Regelungen zu Kündigungsterminen bereits mit In-Kraft-Treten per 1.1.2021 aufgenommen wurden.

SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2021

Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2021. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der KlientenInfo des neuen Jahres 2021.

 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 5.550,00
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen jährlich € 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen monatlich € 6.475,00
Geringfügigkeitsgrenze monatlich

€ 475,86

 

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