Space – Leerraum

FORSCHUNGSPRÄMIE

Für Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) aus eigenbetrieblicher Forschung kann heuer eine Forschungsprämie von 14% (bisher 12%) beantragt werden.

Die prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bei eigenbetrieblicher Forschung sind betragsmäßig nicht gedeckelt. Prämien für Auftragsforschungen können hingegen nur für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000.000 pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Gefördert werden generell Aufwendungen (Ausgaben) „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ (d.h. sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, z.B. auch Aufwendungen bzw Ausgaben für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden). Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.

TIPP

Für den Prämienantrag 2018 muss nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs elektronisch ein sogenanntes Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingeholt werden. Um größere Sicherheit über die steuerliche Anerkennung von Forschungsaufwendungen zu erlangen, besteht die Möglichkeit, im Vorhinein eine bescheidmäßige Bestätigung über die begünstigte Forschung für ein bestimmtes Forschungsprojekt beim Finanzamt zu beantragen. Dafür ist es notwendig, von der FFG ein sogenanntes Projektgutachten einzuholen.

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