Space – Leerraum

HÄLFTESTEUERSATZ FÜR KLEINWASSERKRAFTWERKE NUR MEHR BEI INBETRIEBNAHME BIS 31.12.2018

Das Energieförderungsgesetz (EnFG) sieht vor, dass sich bei Kleinwasserkraftwerken die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ab Betriebsbeginn für die Dauer von 20 Jahren auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge ermäßigt.

Das EnFG wurde durch das 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz (2. BRBG) mit Ende 31.12.2018 außer Kraft gesetzt. Da aber die durch das 2. BRBG außer Kraft getretenen Gesetze weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden sind, die vor dem 1.1.2019 verwirklicht wurden, bleibt die Steuerermäßigung für einen Zeitraum von 20 Jahren weiterhin bestehen, wenn der Betriebsbeginn des Kleinwasserkraftwerkes noch bis 31.12.2018 erfolgt.

BEITRAG FINDEN

WINNER.INFO MAIL

Hier an- / abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:

Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

ONLINE

office@kanzlei-winner.at
www.kanzlei-winner.at

WINNER.INFO

An-/Abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:
Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.
Copyright: Winner Steuerberatung KG
Website / Template: visuals.at