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RÜCKERSTATTUNG VON KRANKEN-, ARBEITSLOSEN- UND PENSIONSVERSICHERUNGS-BEITRÄGEN 2015 BEI MEHRFACHVERSICHERUNG BIS ENDE 2018

Wer im Jahr 2015 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosenund Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann ...

sich diese bis 31.12.2018 rückerstatten lassen (11,4% Pensionsversicherung, 4% Krankenversicherung, 3% Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

ACHTUNG: Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

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