SEIT 1.7.2018
Mit 1.7.2018 kam es zu einer weitgehenden Angleichung der Rechtstellung von Arbeitern und Angestellten. Eine der wichtigsten Änderungen erfolgte bei der Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
Die Anspruchsdauer für die Entgeltfortzahlung neu sieht somit wie folgt aus:
Dienstjahr/e | Krankheit | Arbeitsunfall/ Berufskrankheit |
1. | 6 Wochen voll 4 Wochen halb | 8 Wochen voll |
2. – 15. | 8 Wochen voll 4 Wochen halb | 8 Wochen voll |
16. – 25. | 10 Wochen voll 4 Wochen halb | 10 Wochen voll |
ab 26 | 12 Wochen voll 4 Wochen halb | 10 Wochen voll |
Der volle und halbe Krankenentgeltanspruch muss auch bei einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden. Die neuen Bestimmungen gelten für neue Arbeitsjahre, die nach dem 30.6.2018 beginnen.