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Umsatzsteuersatz Gastronomie

Wir informieren Sie, dass der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5% in der Gastronomie und Hotellerie mit 31.12.2021 ausläuft und ab 01.01.2022 der Umsatzsteuersatz wieder auf 10% bzw. 20% umgestellt werden muss.

Umsätze über den Jahreswechsel können noch nach der alten Rechtslage behandelt werden, also mit dem begünstigten Umsatzsteuersatz von 5%.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

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