Die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die bis 30. Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist bis 30.09.2021 durchzuführen.
Für Investitionen, die danach in Betrieb genommen und bezahlt wurden (also ab 01.07.2021), ist für die Abrechnung eine 3-Monatsfrist zu beachten.
Dabei ist immer auf die zeitlich letzte Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen, die in einem Antrag zusammengefasst sind, abzustellen.
Beispiele
Inbetriebnahme und Bezahlung |
Abrechnung bis |
|
27.03.2021 | 30.09.2021 | |
25.06.2021 | 30.09.2021 | |
02.07.2021 | 02.10.2021 | |
17.08.2021 | 17.11.2021 |
Wir stehen für Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!