Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat innerhalb des in Punkt 2 des Förderungsvertrages angeführten Investitionsdurchführungszeitraumes zu erfolgen. Die Abrechnung kann ausschließlich über den Fördermanager elektronisch erfolgen. Per Email oder im Postweg eingebrachte Abrechnungen werden nicht akzeptiert.