Logo Winner 800px

Abrechnung Investitionsprämie

Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.

Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat innerhalb des in Punkt 2 des Förderungsvertrages angeführten Investitionsdurchführungszeitraumes zu erfolgen. Die Abrechnung kann ausschließlich über den Fördermanager elektronisch erfolgen. Per Email oder im Postweg eingebrachte Abrechnungen werden nicht akzeptiert.

Wir möchten noch einmal auf die Frist für die erste zu setzende Maßnahme (Bestellung, Auftragserteilung, Kaufvertrag, Rechnung, Anzahlung, etc.) bis zum 31.05.2021 hinweisen.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

ONLINE

office@kanzlei-winner.at
www.kanzlei-winner.at

WINNER.INFO

An-/Abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:
Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.
Copyright: Winner Steuerberatung KG
Website / Template: visuals.at