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Der Ausfallsbonus

Seit Ende voriger Woche sind die Fördermöglichkeiten im Rahmen der COVID-19 Krise erweitert worden: Der Ausfallsbonus kann ab sofort für Privatzimmervermieter (im eigenen Haushalt und bis zu 10 Betten) sowie für touristische Vermietungen (mit oder ohne Gewerbeschein) außerhalb des eigenen Haushaltes, für welche Tourismusabgaben (Ortstaxen) bezahlt worden sind und die steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) qualifiziert werden, beantragt werden.

Die Eckpunkte stellen sich wie folgt dar

  • Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen oder Vermietergemeinschaften
  • Betrachtungszeiträume: von November 2020 – Juni 2021
  • Jedes Monat ist gesondert zu beantragen
  • Bitte beachten Sie die Fristen für die rechtzeitige Beantragung (November 2020 – Februar 2021 bis Ende Mai 2021, dann jeweils bis zum 15. des drittfolgenden Monats)
  • Umsatzausfall mindestens 40% in einem Betrachtungszeitraum (Monat) gegenüber einem entsprechenden einmonatigem Vergleichszeitraum
  • Höhe: 15% (für März und April 2021: 30% für alle Unternehmen, nicht nur Vermietung) des Umsatzausfalles, mindestens € 100,- und maximal € 15.000,- je Betrachtungszeitraum
  • Hauptwohnsitz in Österreich

Der Antrag ist über folgenden Link zu beantragen:

https://services.ama.at/servlet/

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

ONLINE

office@kanzlei-winner.at
www.kanzlei-winner.at

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