SCHENKUNGSMELDUNG
Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden sind dem Finanzamt zu melden, wenn der Erwerber oder der Zuwendende im Inland ansässig sind. Ab einer Vermögensgrenze von E 50.000 pro Jahr zwischen Angehörigen und E 15.000 innerhalb von fünf Jahren zwischen Nichtangehörigen muss die Meldung erfolgen.