Logo Winner 800px

Sozialversicherung: Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft

Die Beschäftigung von Dienstnehmern und freien Dienstnehmern unterliegt grundsätzlich nur dann der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Ab 01. Jänner 2017 entfällt die „tägliche Geringfügigkeitsgrenze“, es ist künftig nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (voraussichtlicher Wert für 2017:
€ 425,70) zur Beurteilung, ob ein geringfügiges Dienstverhältnis vorliegt, heranzuziehen.

Jedes Dienstverhältnis, das für einen Zeitraum von weniger als einen Monat vereinbart wird, wird getrennt beurteilt und erst ab Überschreiten der Grenze fällt die Vollversicherung an. Es sind daher bei mehreren Dienstverhältnissen im selben Monat mehrmalige Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze möglich (Achtung auf mögliche Nachzahlungen für den Dienstnehmer, da sehr wohl eine Zusammenrechnung der GKK für das entsprechende Monat erfolgt).

Beispiele
  1. geringfügiges Dienstverhältnis: Beschäftigung vom 2.1. bis 5.1., Entgelt: € 300,- ist geringfügig,
  2. geringfügiges Dienstverhältnis in diesem Monat: Beschäftigung vom 17.1. bis 20.1. € 420,- ist geringfügig;
  3. geringfügiges Dienstverhältnis in diesem Monat: Beschäftigung vom 25.1. bis 29.1. € 500,- ist vollversicherungspflichtig, da dieses Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze ist, die beiden anderen Dienstverhältnisse bleiben aber geringfügig.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird für jedes Kalendermonat gesondert betrachtet. Beispiel: 27.1. bis 5.2. (Lohn Jänner € 300,- ist geringfügig; Lohn Februar: € 500,- ist vollversicherungspflichtig).

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

ONLINE

office@kanzlei-winner.at
www.kanzlei-winner.at

WINNER.INFO

An-/Abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:
Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.
Copyright: Winner Steuerberatung KG
Website / Template: visuals.at