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CORONA.NEWS

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Umsatzsteuersatz Gastronomie

Wir informieren Sie, dass der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5% in der Gastronomie und Hotellerie mit 31.12.2021 ausläuft und ab 01.01.2022 der Umsatzsteuersatz wieder auf 10% bzw. 20% umgestellt werden muss.

Umsätze über den Jahreswechsel können noch nach der alten Rechtslage behandelt werden, also mit dem begünstigten Umsatzsteuersatz von 5%.

Abrechnung Investitionsprämie

Die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die bis 30. Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist bis 30.09.2021 durchzuführen.
Für Investitionen, die danach in Betrieb genommen und bezahlt wurden (also ab 01.07.2021), ist für die Abrechnung eine 3-Monatsfrist zu beachten.

Ratenzahlung & Homeoffice

Ratenzahlungsmodelle für gestundete Abgaben und Beiträge

Mit 30. Juni 2021 enden die COVID-bedingten Stundungen der Abgaben- und Steuerrückstände.
Falls Sie noch bis Ende Juni 2021 gestundete Abgaben haben, gibt es Ratenzahlungsmodelle sowohl bei der Finanzbehörde als auch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die Ihnen die Rückzahlung der Rückstände soweit wie möglich erleichtern soll.

Der Ausfallsbonus

Seit Ende voriger Woche sind die Fördermöglichkeiten im Rahmen der COVID-19 Krise erweitert worden: Der Ausfallsbonus kann ab sofort für Privatzimmervermieter (im eigenen Haushalt und bis zu 10 Betten) sowie für touristische Vermietungen (mit oder ohne Gewerbeschein) außerhalb des eigenen Haushaltes, für welche Tourismusabgaben (Ortstaxen) bezahlt worden sind und die steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) qualifiziert werden, beantragt werden.

Abrechnung Investitionsprämie

Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.

COVID-19 Investitionsprämie

Die COVID-19 Investitionsprämie richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter) durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche.

Damit sollen weitreichende Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse gesetzt werden. Nicht förderfähige Investitionen sind Punkt 5.4. der Richtlinie „COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ zu entnehmen.

WINNER.TOP-NEWS 07/2020

200714 WINNER TOP NEWS

Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Änderungen für Unternehmer
Änderungen für Arbeitgeber und Mitarbeiter/Pensionisten

Download WINNER_TOP-NEWS_07-2020.pdf

Corona Hilfspaket: Fixkostenzuschuss, Wirtshauspaket und Kurzarbeit

Seit voriger Woche wurden die Corona Hilfspakete um wesentliche Module erweitert. Im Folgenden dürfen wir Sie auf die Eckpunkte dieser neu beschlossenen Pakete hinweisen.

Fixkostenzuschuss

Wir dürfen Sie über die am 20.5. beginnende Antragsmöglichkeit aus dem Corona-Hilfsfond „Fixkostenzuschuss“ informieren, die Verordnung hierzu ist letzten Donnerstag erschienen.

CORONAVIRUS-KRISE

Corona Hilfspaket

Einen tagesaktuellen Gesamtüberblick über alle Maßnahmen der Bundesregierung finden Sie unter folgendem Link: bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

In den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen ist auch eine Übersicht über Stundungen laufender Abgaben und Herabsetzungen von Vorauszahlungen enthalten. Kontaktieren Sie uns, wenn wir hier für Sie tätig werden können.

Archiv März 2020

PDF-Downloads

Arbeitsrechtliche_Fragen.pdf

Branchenschliessungen.pdf

Coronavirus_Massnahmenpaket_Tourismus_Gewerbe.pdf

Handlungsanleitung_Kurzarbeit.pdf

Sozialversicherung_Massnahmen_OeGK.pdf

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KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

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Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

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Ober-Roden-Straße 2a

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