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NAHE ANGEHÖRIGE BZW. FAMILIENMITGLIEDER UNBEDINGT DIENSTVERTRAG UND ARBEITSAUFZEICHNUNGEN ERSTELLEN!

Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse. Dies gilt vor allem auch bei der Beurteilung von durch Familienmitglieder ausgeübten Tätigkeiten in den Betrieben naher Angehöriger.

Speziell bei Anstellung von nahen Angehörigen bzw. Familienmitglieder ist es wichtig zu belegen, - durch Abschluss eines Dienstvertrages und führen von lückenlosen Arbeitsaufzeichnungen - dass es sich um kein Scheindienstverhältnis handelt. Eine rückwirkende Änderung der Dienstnehmereigenschaft, kann zu erheblichen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Konsequenzen führen.

Arbeitsaufzeichnungen und Dienstzettel/-vertrag sind bei allen Arbeitsverhältnissen zu führen, im Bereich naher Angehörige wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt nicht nur bei GPLA Prüfungen, sondern mittlerweile auch bei Betriebsprüfungen!

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

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