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Registrierkassenpflicht

EDITORIAL Juli 2016

Die Registrierkassenpflicht wurde mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof bestätigt, lediglich die Einführung der Registrierkassenpflicht wurde auf 1. Mai 2016 verschoben.

Gleichzeitig wurde im Juni eine Erleichterung der Registrierkassenpflicht für bestimmte Unternehmensgruppen, Vereine und die sogenannte „Kalte-Hände Regelung“ durch den Ministerrat angekündigt.

Wie berichtet tritt die Registrierkassenpflicht grundsätzlich ein, wenn die jährlichen Umsätze mehr als 15.000 € betragen und (davon) jährliche Barumsätze von mehr als 7.500 € erzielt wurden. Es ist zu berücksichtigen, dass auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen als Barumsätze gelten.
Feste von gemeinnützigen Vereinen bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts sollen nun bei einem Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen – bisher war nur eine Befreiung für Feste von bis zu 48 Stunden im Jahr vorgesehen.

Eine Erleichterung wurde auch für den Kantinenbetrieb von gemeinnützigen Vereinen (z.B. von Sportvereinen) angekündigt. Sofern die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und einen Umsatz von nicht mehr als 30.000 € erzielt, entfällt die Registrierkassenpflicht.
Auch soll es für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht geben, sofern die jährlichen Umsätze 30.000 € nicht überschreiten.

Die 30.000 € Grenze ist auch bei der „Kalte-Hände Regelung“ für alle Unternehmen maßgebend, da nur mehr jener Jahresumsatz zur Beurteilung der Befreiung relevant sein soll, der auf die außerhalb der festen Räumlichkeiten ausgeübten Tätigkeiten entfällt.
Werden die 30.000 € Jahresumsatz im Freien unterschritten, so sind diese Umsätze (und nur diese!) von der Registrierkassenpflicht ausgenommen und es kann die einfache Losungsermittlung zur Anwendung kommen.

Eine Erleichterung im Sinne eines Zeitgewinns ist auch bei der verpflichtenden technischen Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen geplant. Hier wurde die Frist für die Umstellung von 1.1.2017 auf 1.4.2017 verschoben
.
Laut jüngster Information der Finanzverwaltung ist geplant, mit den Prüfungen der Registrierkassenpflicht ab Juli 2016 zu beginnen. Zunächst werden die Registrierkassen im Rahmen der normalen Außenprüfung mitgeprüft, ab Herbst sind verstärkt Prüfungen auch mit Unterstützung der Finanzpolizei (ad hoc!) vorgesehen.

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