Gefördert werden neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (ausgenommen ua PKW und Grundstücke) in den Jahren 2017 und 2018 werden. Die Prämie wird wie folgt gestaffelt werden:
Mitarbeiteranzahl | Investitionszuwachs | Investitionszuwachsprämie |
bis zu 49 Mitarbeiter | mind. € 50.000 – max € 450.000 | 15% |
50 bis 250 Mitarbeiter | mind. € 100.000 – max € 750.000 | 10% |
Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten drei vorangegangen Jahre.
Wenn Sie also größere Investitionen planen, sollte geprüft werden, ob diese geplanten Investitionen nicht 2017 oder 2018 realisiert werden können.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien des aws.
aws_KMU-Investitionszuwachspraemie.pdf