Space – Leerraum

Spenden als Sonderausgaben

Folgende Spenden können steuerlich als Sonderausgaben/Betriebsausgaben abgesetzt werden:
  • Spenden für Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben an bestimmte Einrichtungen sowie Spenden an bestimmte im Gesetz taxativ aufgezählte Organisationen, wie z.B. Museen, Bundesdenkmalamt und Behindertensportdachverbände.
  • Spenden für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für die Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen.
  • Spenden an Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, Tierheime, freiwillige Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände und die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA).
Die meisten begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und werden auf der Homepage des BMF (http://www.bmf.gv.at) veröffentlicht. Bestimmte österreichische Museen, das Bundesdenkmalamt, Universitäten und ähnliche Institutionen sowie die freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sind von der Registrierung aber ausgenommen.

Die Spenden an alle begünstigten Spendenempfänger sind innerhalb folgender Grenzen absetzbar:
  • Als Betriebsausgaben können Spenden bis zu 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres abgezogen werden.
  • Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10% des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden.

TIPP

Bei Unternehmen werden generell Sachspenden anerkannt, im Sonderausgabenbereich sind Sachspenden im Wesentlichen nur an jene Institutionen zulässig, die keine Registrierung als begünstigte Spendenorganisation benötigen, wie z.B. Museen etc.

BEITRAG FINDEN

WINNER.INFO MAIL

Hier an- / abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:

Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

ONLINE

office@kanzlei-winner.at
www.kanzlei-winner.at

WINNER.INFO

An-/Abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:
Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.
Copyright: Winner Steuerberatung KG
Website / Template: visuals.at