Bitte übermitteln Sie unserer Lohnverrechnungsabteilung für die Rückerstattung die Krank- bzw. Gesundmeldung mit dem entsprechenden Vermerk (Unfall oder Krankheit).
TIPP Der Zuschuss beträgt 50% des tatsächlich fortgezahlten Entgelts zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen in Höhe von 8,34%. Die Höhe des Zuschusses ist mit dem 1,5-fachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage begrenzt (Wert 2016: € 4.860,- x 1,5 = € 7.290,-). Auch wenn die Anträge bis zu drei Jahre nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung gestellt werden können, sollte der bevorstehende Jahreswechsel genutzt werden, um zu überprüfen, ob Ansprüche bestehen. |