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Technische Sicherheitseinrichtung der Registrierkassen

Was ist zu tun bis zum 01.04.2017?

Ab 1.4.2017 muss jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulation ausgestattet sein. Der aktive Manipulationsschutz ist am Beleg als QR-Code erkennbar. Der QR-Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist.

Damit werden die Barumsätze chronologisch miteinander verkettet. Eine Datenmanipulation würde diese geschlossene Barumsatzkette unterbrechen und ist damit nachweisbar, wobei allerdings keine direkte Verbindung der Kassa zum Finanzamt besteht. Im Folgenden ein Überblick über die jeweiligen Schritte zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse, bei der keine direkte Verbindung mit dem Internet besteht (besteht eine direkte Verbindung der Registrierkasse zum Internet, erfolgt die Registrierung vollautomatisch. Falls in einem solchen Fall ein trotzdem notwendiger Finanzonlinezugang nicht besteht, können wir einen Benutzer für das Webservice zur Verfügung stellen, damit Sie eben nicht einen eigenen Finanzonlinezugang für diese Registrierung benötigen).

Wir von der WINNER Steuerberatung, unterstützen Sie dabei gerne.

1) Beschaffung der Signatur- bzw Siegelerstellungseinheit
Signaturkarten (idR ein Micro Chip) und eventuell auch ein Kartenlesegerät können beim zugelassenen Vertrauensdienstanbieter (A-Trust GmbH, Global Trust GmbH oder PrimeSign GmbH) bezogen werden. Achtung: das kann wegen Lieferschwierigkeiten einige Zeit dauern. Bitte umgehend veranlassen!

2) Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse
Die vorhandene elektronische Registrierkasse wird mittels eines Softwareupdates auf den technischen Stand gebracht, der die Initialisierung und damit die Herstellung einer Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte ermöglicht. Sie erhalten dann einen Code, den sogenannten AES Schlüssel. Die bis dahin aufgezeichneten Geschäftsvorfälle sind im Datenerfassungsprotokoll abzuspeichern und aufzubewahren.

3) Erstellung des Startbelegs
Unmittelbar nach der Initialisierung der Registrierkasse ist ein Startbeleg zu erstellen. Dafür wird ein Geschäftsvorfall mit dem Betrag von € 0 (Null) in der Registrierkasse erfasst.

4) Registrierung über FinanzOnline
Die Signaturkarte und die manipulationssichere Registrierkasse sind über FinanzOnline zu registrieren. Dafür steht eine dialoggeführte Eingabemaske zur Verfügung. Unternehmer mit eigenem FinanzOnline-Zugang können diese Registrierung selbst vornehmen oder sie können von uns einen so genannten Registrierkassen-Webservice-User eingerichtet bekommen. Gerne übernehmen die Registrierung auch wir. Folgende Daten sollten für die Registrierung bereitgehalten werden (die sie vom Kassenhersteller erhalten):
  • Art der Signatur- bzw Siegelerstellungseinheit
  • Seriennummer der Signatur- bzw Siegelerstellungseinheit
  • Name des Vertrauensdienstanbieters
  • Kassenidentifikationsnummer der Registrierkasse
  • AES Schlüssel der Registrierkasse
5) Prüfung des Startbelegs mittels BMF Belegcheck-App
Mit einer Überprüfung des Startbelegs wird sichergestellt, dass die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mit der BMF Belegcheck-App können der maschinenlesbare Code (QR-Code) des Startbelegs und alle weiteren Belege des eigenen Unternehmens gescannt und geprüft werden. Dabei werden Daten über FinanzOnline herangezogen, um die Gültigkeit der Signatur auf den Belegen feststellen zu können. Das Ergebnis wird unmittelbar am Display des Smartphones oder Tablets mit einem weißen Häkchen auf grünem Grund angezeigt. Wichtig ist, dass vor der ersten Anwendung der BMF Belegcheck-App diese durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der Finanzonline-Registrierung freigeschaltet ist. Auch diesen Vorgang können wir für Sie durchführen.

6) Startbelegprüfung ergibt einen Fehler
Ergibt die Startbelegprüfung einen Fehler – es erscheint ein weißes Kreuz auf rotem Grund auf dem Display - gilt es zunächst zu überprüfen, ob alle Daten korrekt erfasst wurden. Nach Korrektur der Eingaben kann der Startbelegprüfungsvorgang wiederholt werden. Sollten weiterhin Fehler auftreten, empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Kassenhersteller oder uns aufzunehmen.



Was ist zu tun nach dem 01.04.2017?

Noch einige Hinweise für den laufenden Betrieb der manipulationssicheren Registrierkasse nach dem 01.04.2017:
  • Monats- und Jahresbelege sind zu signierende Kontrollbelege mit dem Betrag € 0 (Null), die zum Monats- bzw Jahresende zu erstellen sind. Der Jahresbeleg ist zusätzlich auszudrucken bzw elektronisch zu erstellen, aufzubewahren und mittels BMF-Belegcheck-App zu prüfen.
  • Das Datenerfassungsprotokoll der Registrierkasse ist jedenfalls quartalsweise auf einem externen Datenträger unveränderbar zu sichern und sieben Jahre aufzubewahren.
  • Bei Ausfall oder Verlust einer Registrierkasse sind Geschäftsvorfälle auf einer anderen Registrierkasse zu erfassen oder händische Belege zu erstellen, welche dann nacherfasst werden.
  • Dauert der Ausfall einer Registrierkasse länger als 48 Stunden, müssen Beginn und Ende des Ausfalls oder die gänzliche Außerbetriebnahme binnen eine Woche über FinanzOnline gemeldet werden.



Kontaktperson 

Gerhard Ritsch, MSc
06542-73424-53  
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Peter Pirker
06582-74611-714  
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

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