Beachten Sie bitte für die Berücksichtigung von Sonderausgaben im Jahr 2017:
Spenden, Kirchenbeiträge oder Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung werden für das Jahr 2017 erstmals automatisch steuerlich berücksichtigt. Durch den verpflichtenden elektronischen Datenaustausch müssen die Empfängerorganisationen bis spätestens Ende Februar 2018 alle Beträge, die Sie 2017 gezahlt haben, dem Finanzamt via FinanzOnline übermitteln. Das Finanzamt berücksichtigt die Beträge nur mehr auf Grund dieser Übermittlung bei Ihrer (Arbeitnehmer) Veranlagung.
Ihr Beitrag dazu: Bekanntgabe von Vor- und Zunamen (in der Form, wie er am Meldezettel aufscheint) und Geburtsdatum bei der Empfängerorganisation. Aus Datenschutzgründen werden die Daten verschlüsselt und können nur vom Finanzamt für die Verwendung in der Steuerveranlagung entschlüsselt werden.