Wer im Zeitraum zwischen 1.3.2015 und 31.3.2017 eine elektronische Registrierkasse anschafft oder ein bestehendes System umrüstet, kann die Kosten dafür als Betriebsausgabe sofort absetzen und hat Anspruch auf eine Registrierkassenprämie. Die Prämie beträgt € 200 je Erfassungseinheit, bei Kassensystemen mit mehreren Eingabestationen € 30 pro Eingabestation (mindestens aber gesamt € 200).
Die Prämie für die elektronische Registrierkasse ist mit einem eigenen Formular (E 108c) in einer Gesamtsumme je betroffenem Kalenderjahr schriftlich (!) zu beantragen. Die Anschaffungskosten der Registrierkassen können gleichzeitig zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrags verwendet werden.